Was ist eine „Freikirche“?
Der Begriff „Freikirche“ ist, je nachdem, ob man ihn streng theologisch, strukturell-organisatorisch oder als Legitimationsbegriff im Gegenüber zur Sekte oder Sondergemeinschaft definiert, ganz unterschiedlich gefüllt.
Klassisch-theologisch sind Freikirchen dadurch gekennzeichnet, dass sie a) die Unabhängigkeit vom Staat zum ekklesiologischen Existenzprinzip erheben, b) das Gemeindeprinzip vertreten und in aller Regel nur auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkte übergemeindliche Strukturen akzeptieren, c) kein geistliches Amt mit besonderen, nur diesem Amt zukommenden Vollmachten anerkennen, sondern sich dem so genannten Priestertum aller Gläubigen verpflichtet wissen und dies so verstehen, dass jeder Getaufte grundsätzlich die Vollmacht habe, Gemeinden mit Wort und Sakrament zu leiten, d) das Freiwilligkeitsprinzip vertreten und damit die bewusste persönliche Entscheidung für Christus als absolute Bedingung für Mitgliedschaft in einer Gemeinde, e) vielfach deshalb die Säuglingstaufe nicht praktizieren oder ablehnen oder die erneute Taufe nach erfolgter persönlicher Glaubensentscheidung fordern, f) Mission und Evangelisation auch in christlichem Kontext als Hauptexistenzgrund verstehen und g) häufig großes Gewicht auf die persönliche Heiligung des Lebens und in der Folge auch auf die „Reinerhaltung“ der Gemeinde und entsprechende Kirchenzucht legen.
So verstandene freikirchliche Theologie ist durchweg reformiert geprägt, häufig mit der Tendenz zum Zwinglianismus, der gegenüber dem Calvinismus noch deutlicher antisakramental denkt.
In diesem theologischen Sinn versteht sich die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ganz bewusst und konsequent nicht als „Freikirche“, wenngleich einzelne der genannten Aspekte (wie z.B. ein höheres Maß an Selbstständigkeit der Einzelgemeinden gegenüber der Gesamtkirche oder die Akzentuierung von Mission und Evangelisation und gewisse Aspekte der Freiwilligkeit) auch in der SELK zu finden sind.
Strukturell-organisatorisch spricht man von „Freikirche“ auch, um den Unterschied zu einer Staats- oder Landeskirche zu markieren. Diese Begriffsverwendung ist freilich fast ausschließlich im deutschen oder skandinavischen bzw. britischen Kontext von Bedeutung. In diesem Sinne sind z.B. auch alle us-amerikanischen Kirchen, auch die römisch-katholische Kirche, „Freikirchen“. Und in Unterscheidung zu den deutschen Landeskirchen, die in deutlich geringerer Distanz und größerer Abhängigkeit zum Staat stehen, könnte man auch die SELK als „freikirchlich strukturiert“ bezeichnen. So nimmt die SELK nicht am finanzbehördlichen Kirchensteuersystem teil, partizipiert aber andererseits als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ansonsten durchaus von staatlichen Privilegien wie z.B. der Steuerbefreiung.
Zur Kategorie der strukturell-organisatorischen Begriffsbestimmung zählt auch ein Freikirchenverständnis, das sich aus einer bewussten Ablehnung jeder Form von Volkskirche (auch dort, wo sie nicht Landes- oder Staatskirche ist) ergibt.
Als Legitimationsbegriff im Gegenüber zur Sekte oder Sondergemeinschaft wird der Begriff „Freikirche“ heute auch ganz bewusst von solchen Gemeinschaften auf sich bezogen und verwendet, die bislang von den Kirchen als Sekte oder Sondergemeinschaft kategorisiert wurden. So nennen sich z.B. die deutschen Adventisten heute „Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten“. Auch charismatische und andere Einzelgemeinden ohne Anbindung an andere Gemeinden führen gelegentlich die Bezeichnung „Evangelische Freikirche“ als Untertitel.
In Deutschland haben sich 1926 („klassische“) Freikirchen und freikirchliche Gemeinschaftsverbände in der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)“ zusammengeschlossen. Zu ihr gehören heute u.a. Baptisten (BEFG), Mennoniten, Methodisten, Freie Evangelische Gemeinden (BFeG), freikirchliche Pfingstgemeinden (BFP), die Heilsarmee, die Kirche des Nazareners, sowie als Gastmitglieder u.a. die Herrnhuter Brüdergemeine und die Adventisten.
Quelle: SELK-INFO Nr.345.S.19-20